Welche Auswirkungen hat nun die DSGVO auf Bilder von Personen? EnjoyYourCamera, bzw. unsere Blickschule möchte mögliche Fragestellungen beantworten, bzw. ggf. vorhandene Unsicherheiten dazu ausräumen.
Wen und was darf ich fotografieren? Wer darf meine Bilder verwenden und wer nicht? Wann ist eine Verwendung rechtswidrig? Das sind Fragen, die sich jeder Fotograf schon einmal gestellt hat.
Hierzu haben wir einen informativen Bericht bei RECHT AM BILD gefunden.
Das Magazin Recht am Bild mit den Redakteuren und Rechtsanwälten Dennis Tölle und Florian Wagenknecht bringt hierzu Licht ins Dunkle. Mit Hilfe von ausgewählter Rechtsprechung werden dort rechtliche Fragen und Probleme des Fotografenalltags erläutert und eingeordnet. Zielgruppe sind sowohl ambitionierte Amateurfotografen, die z.B. ihre Fotos auf der eigenen Internetseite veröffentlichen, ebenso wie Berufsfotografen, die ihre Aufnahmen an Bildagenturen lizenzieren. Recht am Bild bietet seinen Lesern rechtliche Informationen zu einem breiten Themenspektrum, ersetzt jedoch ausdrücklich keine anwaltliche Beratung bei Rechtsstreitigkeiten.
In dem Artikel wird auf das Fotorecht, dem KUG (Kunsturhebergesetz) im Kontext DSGVO eingegangen:
- Aktuelle Rechtslage: KUG geht dem BDSG regelmäßig vor
- Neue Rechtslage: DSGVO, BDSG-neu und KUG
- Keine Änderung bei Datennutzung im privaten oder familiären Bereich oder in Bezug auf Daten von Verstorbenen
- Mögliche Probleme bei gewerbsmäßiger Fotografie
- Was wäre wenn die DSGVO das KUG verdrängt
- Rechtfertigungstatbestände nach Art. 6 DSGVO
- Einwilligungs- und Widerrufsproblematik
- Klarstellung: Fotografieren von Veranstaltungen
- Schriftliche Einwilligung im Arbeitsverhältnis bleibt Pflicht
- Nicht vergessen: Kunstfreiheit
Und hier geht es zum Artikel: https://www.rechtambild.de/2018/05/fotografieren-in-zeiten-der-dsgvo-grosse-panikmache-unangebracht
*Foto (Creative Commons CC0) https://pixabay.com/de/fotografieren-personenfotografie-3385169/